- Für die Zeit des freiwilligen Einsatzes besteht grundsätzlich Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes.
- Durch die Vermittlung von VAMOS JUNTOS können die Freiwilligen für den gesamten Zeitraum ihres Einsatzes ein Visum erhalten.
VAMOS JUNTOS regelt die Visagelegenheiten mit der bolivianischen Botschaft in Berlin. - VAMOS JUNTOS ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) anerkannter Träger für den »Anderen Dienst im Ausland« nach § 14b Abs. 1 und 3 Zivildienstgesetz (ZDG).
- Freiwillige, die als Kriegsdienstverweigerer bereits anerkannt sind, können bei VAMOS JUNTOS ihren Zivildienst in Form des »Anderen Dienstes im Ausland« ableisten.

